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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,34883
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15 B ER (https://dejure.org/2015,34883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.10.2015 - L 3 KA 42/15 B ER (https://dejure.org/2015,34883)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - L 3 KA 42/15 B ER (https://dejure.org/2015,34883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 7 Ärzte-ZV; § 103 Abs. 3a S. 3 SGB V; § 103 Abs. 4 S. 4 SGB V; § 86a Abs. 1 SGG; § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG; § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 SGG
    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines Vertragsarztsitzes in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Öffentliches Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten Genehmigung im Verfahren des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Sofortvollzugs; Genehmigung einer Arztsitzverlegung; Drittanfechtung; Überwiegendes Vollzugsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines Sofortvollzugs

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines Vertragsarztsitzes in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2016, 290
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Sie leiten ihre (Dritt-)Anfechtungsberechtigung damit unmittelbar aus der grundrechtlich gewährten Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz ) ab, die die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich auch vor Beeinträchtigungen ihrer Tätigkeit durch willkürliche behördliche Entscheidungen schützt - und dieser Schutz gilt selbst dann, wenn sich die jeweilige Maßnahme auf Dritte nicht rechtlich, sondern "nur" tatsächlich (insbesondere: wirtschaftlich) auswirken kann (stRspr; vgl hierzu ua Bundessozialgericht , Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - juris mwN) .
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Der Senat stützt sich dabei maßgeblich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl hierzu BSG, Urteil vom 11. September 2002 - B 6 KA 41/01 R - juris mwN) wonach sogar dann eine Auslauffrist eingeräumt werden kann, wenn in der Sache nicht einmal die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung vorliegen.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher - wie in den vergleichbaren Fällen der Bedarfsfeststellung - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr zum Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien, vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 Seite 4 ff ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    In jedem Fall aber ist die Anordnung einer sofortigen Vollziehung nur gerechtfertigt, wenn nach einer umfassenden Abwägung aller Belange das Vollziehungsinteresse überwiegt (stRspr des Senats; vgl hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 - juris mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2009 - L 3 KA 73/09

    Anspruch auf vorläufige Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15
    Entscheidend für diese Bewertung ist zunächst, dass die Zulassungsgremien hier (gar) nicht ermittelt haben (vgl zu Art und Umfang der erforderlichen Amtsermittlungen bei einer Sitzverlegung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - L 3 KA 73/09 B ER - juris mwN) , ob einer Verlegung des Vertragsarztsitzes der Astin von J. nach K. "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" entgegenstehen (oder nicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 3 KA 117/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 250/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 238/04
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    bb) Die Einordnung des § 24 Abs. 7 Satz 1 Ärzte-ZV nF als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, MedR 2016, 290; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 4.3.2015 - L 11 KA 110/13 - Juris RdNr 32; Dorra/Stellpflug, MedR 2015, 239, 240; das SG Marburg ist der Auffassung, es habe sich zuvor um eine Erlaubnisnorm mit Verbotsvorbehalt gehandelt - Beschluss vom 24.11.2014 - S 12 KA 531/14 ER - Juris RdNr 26) führt in diesem Zusammenhang nicht zu einer anderen Beurteilung.

    aa) Bei der Feststellung, ob Gründe der Versorgung der Sitzverlegung entgegenstehen, steht den Zulassungsgremien ein der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, MedR 2016, 290; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 4.3.2015 - L 11 KA 110/13 - Juris RdNr 33; SG Marburg Beschluss vom 5.2.2014 - S 12 KA 36/14 ER - Juris RdNr 27; Hannes in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Mai 2016, K § 95 RdNr 64; Dorra/Stellpflug, MedR 2015, 239, 240, 243 erwägen einen "partiellen Beurteilungsspielraum") .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 18/16
    Auf die dagegen von den Klägern erhobene Beschwerde hob der Senat die Entscheidung des SG auf und ordnete die sofortige Vollziehung der der Beigeladenen zu 1. erteilten Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes von H. nach K. für einen befristeten Zeitraum bis zum 30. September 2016 an (Beschluss vom 5. Oktober 2015 - L 3 KA 42/15 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogen Prozessakten aus dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (SG Hannover - S 78 KA 69/15 ER; LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 42/15 B ER sowie L 3 KA 47/16 ER) und der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen.

    Dass ein solcher (Ausnahme-)Fall hier nicht vorliegt, hat der Senat bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dargelegt (Beschluss vom 5. Oktober 2015 - L 3 KA 42/15 B ER, juris Rn 19).

    Diesen auch hier anwendbaren Grundsätzen widerspricht es nicht, dass der Senat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2015 (L 3 KA 42/15 B ER) ausgeführt hat, dass es auf eine Anfechtungsberechtigung nicht ankomme, weil der Beschluss des ZA erkennbar rechtswidrig sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 173/18
    Ergibt bereits diese Prüfung, dass der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist, besteht für die sofortige Vollziehung kein öffentliches Interesse (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B, juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - L 3 KA 42/15 B ER, juris Rn. 21; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 12 f.).

    Für die sofortige Vollziehung des Bescheides vom 5. April 2018 ("März 2018") besteht nach dem oben Gesagten mithin kein öffentliches Interesse (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B, juris Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - L 3 KA 42/15 B ER, juris Rn. 21; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 12 f.).

  • LSG Hessen, 06.06.2018 - L 4 KA 1/17

    Praxisverlegung abgelehnt: Psychotherapeutin erstreitet Teilerfolg

    Bei der Feststellung, ob Gründe der Versorgung der Sitzverlegung entgegenstehen, steht den Zulassungsgremien ein der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 3. August 2016 - B 6 KA 31/15 R -, SozR 4-5520 § 24 Nr. 13, Rn. 19, zitiert nach juris; so auch LSG Niedersachsen-Bremen, MedR 2016, 290; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 4.3.2015 - L 11 KA 110/13 - Juris Rn. 33).
  • SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine

    Für § 86b Abs. 1 SGG sind wirtschaftliche Interessen ein Kriterium neben einer Vielzahl anderer in der Abwägung aller Umstände und können auch von untergeordneter Bedeutung sein (vgl. zu § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG: LSG Niedersachsen-Bremen v. 05.10.2015 - L 3 KA 42/15 B ER; vgl. auch Bayerisches LSG v. 28.01.2015 - L 12 KA 135/14 B ER -, juris Rn. 21; LSG Baden-Württemberg v. 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13 ER-B -, juris Rn. 43) (unter c)).
  • SG Wiesbaden, 01.11.2017 - S 17 KR 320/17
    Ein solcher (Ausnahme-)Fall, in dem die im Prozessrecht regelhaft angeordnete aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs zu verneinen ist, kann darum allenfalls dann angenommen werden, wenn sich die fehlende (Dritt-)Anfechtungsberechtigung bereits entweder eindeutig aus dem Gesetz oder aber mit hinreichender Deutlichkeit aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015, L 3 KA 42/15 B ER, juris, Rn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 47/16
    Der Antrag, den unter dem Aktenzeichen L 3 KA 42/15 B ER erlassenen Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2015 zu ändern und die sofortige Vollziehung der der Antragstellerin erteilten Genehmigung zur Verlegung ihres Vertragspsychotherapeutensitzes von H. nach I. bis zur Rechtskraft der Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren L 3 KA 18/16 anzuordnen, ist zulässig und begründet.
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